Digitalbonus.Bayern
Der Digitalbonus.Bayern fördert Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und IT-Sicherheit. Zwei Varianten: Standard (bis 10.000 €) für klassische Digitalisierung, Plus (bis 50.000 €) für komplexe oder innovative Vorhaben einschließlich KI. Das Programm wurde neu aufgelegt und läuft bis zum 31.12.2027; zur Antragstellung ist seit Mai 2025 ein ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich.
- Förderhöhe
- 50.000 € (Plus) / 10.000 € (Standard)
- Förderquote
- 30–50 %
- Zielgruppe
- KMU bis 250 Mitarbeitende
Was bietet das Programm?
- Standardvariante: bis 10.000 € Zuschuss
- Plus-Variante: bis 50.000 € für innovative Vorhaben
- Förderquote bis 50 % (Kleinstunternehmen)
- Schnelle Bearbeitung über bayerische Bezirksregierungen
Voraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
- Bis 250 Mitarbeitende, < 50 Mio. € Umsatz
- Mindestinvestition 4.000 €
- Antrag vor Maßnahmenbeginn (ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich)
Antragsprozess
- 1
1. Vorhaben definieren
Investitionsplan mit Angeboten externer Anbieter.
- 2
2. Online-Antrag
Über das Förderportal der zuständigen Bezirksregierung.
- 3
3. Bewilligungsbescheid
Erst nach Bescheid mit Investition starten.
- 4
4. Umsetzung
Vorhaben innerhalb 12 Monaten abschließen.
- 5
5. Auszahlungsantrag
Mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen einreichen.
Typische KI-Vorhaben
- Einführung KI-Chatbots oder KI-Assistenten
- KI-gestützte Bildanalyse in Produktion oder QS
- IT-Sicherheitslösungen mit ML-Komponenten
Häufige Fragen
Wann lohnt sich die Plus-Variante?
Bei Vorhaben mit echtem Innovationscharakter – z. B. eigene KI-Modelle, individuelle Software oder Verbindung mehrerer Systeme.
Kann ich Digitalbonus mit Digital Jetzt kombinieren?
Grundsätzlich nicht für identische Kostenpositionen – aber für verschiedene Teilprojekte kombinierbar (Kumulierungsregeln beachten).
Nächster Schritt
Sie wissen noch nicht, welches Programm zu Ihrem KI-Vorhaben passt? Unser kostenloser Förderrechner zeigt in 2 Minuten geeignete Optionen.
Zum KI-FörderrechnerWeitere Programme
Stand: 2026-06. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Programmträgers.